Bungalowpark Het Verscholen Dorp

Stornierungsfonds Bungalowpark Het Verscholen Dorp
STORNOFONDSDECKUNG
- Tod, schwere Krankheit oder schwere Unfallverletzung des Versicherten, der
Familienangehörigen 1. oder 2. Grades des Versicherten;
- Schwangerschaft der Versicherten oder ihrer Partnerin, die nach Abschluss der
Versicherung festgestellt wurde, was durch eine Schwangerschaftserklärung
und/oder Komplikationen bei der Schwangerschaft nachgewiesen werden kann;
- Sachschäden (Sach-/Sachschäden) am Eigentum des Versicherten, an der
Mietwohnung des Versicherten oder an der Firma, in der er arbeitet, wodurch seine
Anwesenheit dringend erforderlich ist;
- Unerwartetes Freiwerden eines gemieteten Hauses durch den Versicherten oder
unerwartete Fertigstellung eines zum Verkauf stehenden Hauses, jedoch nicht früher
als 30 Tage vor Antritt der gebuchten Reise. Vorausgesetzt, dass die versicherte
Person mehr als 10 Wochen vor Abschluss der Buchung als Haussucher registriert
war;
- Eine medizinisch notwendige Operation, der sich die versicherte Person, ihr Partner
oder ein mit ihr zusammenlebendes Kind unerwartet unterziehen muss;
- Arbeitslosigkeit der versicherten Person nach einer unbefristeten Beschäftigung
infolge einer unfreiwilligen Entlassung. Unter der Voraussetzung, dass das Datum
der Entlassung bis spätestens 1 Monat nach dem Ende der gebuchten Reise liegt;
- Nach Arbeitslosigkeit des Versicherten, für die Leistungen bezogen wurden,
Annahme einer Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche, für die Dauer
von mindestens sechs Monaten oder auf unbestimmte Zeit, die seine Anwesenheit
zur Erfüllung derselben zum Zeitpunkt der Reise erfordert;
- Endgültige Zerrüttung der Ehe des Versicherten, für die ein Scheidungsverfahren
eingeleitet wurde. Die Auflösung eines notariell beurkundeten Konkubinatsvertrags
wird der endgültigen Zerrüttung der Ehe gleichgestellt;
- Ein äußeres Ereignis wie Unfall, Diebstahl und Brand innerhalb von 30 Tagen vor
Beginn der Pauschalreise, in dessen Folge das private Transportmittel des
Versicherten, das für die Reise verwendet werden soll, ausfällt und nicht rechtzeitig
repariert werden kann;
- (Verschlimmerung einer bestehenden) Krankheit oder Unfallverletzung eines
Familienmitglieds 1. Grades, das deshalb dringend der Pflege durch den
Versicherten bedarf und diese Pflege von niemand anderem als dem Versicherten
geleistet werden kann;
- Verlust oder Diebstahl der für die Reise erforderlichen Reisedokumente des
Versicherten am Tag der Abreise. Der Versicherte ist verpflichtet, dies unverzüglich
bei der Polizei zu melden und den Beweis dafür zu erbringen.
UNBEKANNTE TAGE
- Stornierung der Reise aufgrund eines ungewissen Ereignisses, wie oben erwähnt
(Krankheit, Unfall oder Tod), sowie aufgrund schwerwiegender Schäden am
gemieteten Objekt, so dass es nicht mehr genutzt werden kann. Die maximale
Zahlungsdauer beträgt 40 Tage;
- Unvorhergesehene Krankenhauseinweisung (mindestens 1 Übernachtung) des
Versicherten, aufgrund derer eine Kündigung nicht möglich ist, wobei alle
Einweisungstage in der Mietzeit als ungenutzte Aufenthaltstage zählen. Diese
Deckung gilt nur für den hospitalisierten Versicherten und seine mitversicherten
Familienangehörigen oder 1 mitreisenden Versicherten. Die Höchstleistung beträgt
40 Tage.
AUSSCHLÜSSE
- Im Zusammenhang mit einer Krankheit, Störung oder Anomalie, die bei der
versicherten Person, ihren Haushaltsmitgliedern oder Familienangehörigen ersten
oder zweiten Grades in den letzten 3 Monaten vor Abschluss der Versicherung
bestanden hat oder Symptome verursacht hat.
- Die Stornierung der Reise aufgrund einer (nationalen) Pandemie ist nicht durch die
Rücktrittsversicherung gedeckt.
SCHRITTWEISE SCHADENMELDUNG
1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Gästeservice von Bungalowpark Het Verscholen Dorp
auf und geben Sie die Schadensmeldung weiter. Erforderliche Angaben sind
- Name des Mieters
- Postanschrift
- Telefon-Nummer
- Nachweis des Grundes für die Schadensmeldung
2. Bungalowpark Het Verscholen Dorp prüft die Schadensmeldung innerhalb von 5
Arbeitstagen und setzt sich mit dem Mieter in Verbindung.
3. Im Falle einer Genehmigung wird Bungalowpark Het Verscholen Dorp innerhalb von
10 Arbeitstagen nach der Prüfung die Zahlung veranlassen.